Informationen rund um Landtags- und Bezirkstagswahl (Teil 1)

München - Landtagswahl

Am Sonntag, 28. September, wird in Bayern gewählt. 9,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden, wer für die kommenden fünf Jahre ins Maximilianeum einzieht. Doch immer weniger Bürger nutzen die Chance, sich aktiv an der Zusammensetzung des Landtags und des Bezirkstags zu beteiligen:

Von Eva Ziegler

2003 erreichte die Wahlbeteiligung ihren Tiefpunkt. Nur 57,3 Prozent der Wahlberechtigten gingen zu den Urnen, bei den unter 45-Jährigen waren es sogar weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten dieser Altersgruppe.

Die schlechte Wahlbeteiligung liegt vielleicht auch an mangelnder Information: Was treibt der Landtag eigentlich das ganze Jahr über hinter seinen hübschen Mauern? Gibt es einen Unterschied zwischen Stimm- und Wahlkreisen? Wie viele Kreuzchen sind dieses Mal zu setzen? Das Münchner Samstagsblatt informiert in drei Teilen über die Wahl 2008. Thema heute: Die Aufgaben der Bürgervertretung.

1.754 Bewerber für den Landtag

Seit 1949 entscheiden die bayerischen Wahlberechtigten, wer in den Landtag einzieht und damit für die kommenden fünf Jahre seinen Sitz im Maximilianeum haben wird. 14 politische Vereinigungen mit insgesamt 1.754 Bewerbern stehen dieses Jahr für den inzwischen 16. Bayerischen Landtag zur Wahl. Bis Donnerstag, 2. Oktober, sollen die Wahlergebnisse feststehen. Sind die Sitze erst einmal verteilt, kommt auf den Landtag viel Arbeit zu: Die frisch gewählten Mitglieder müssen die neue Regierung bilden. Innerhalb einer Woche wählen die Parlamentarier ihren Ministerpräsidenten – derzeit Günther Beckstein (CSU). Nachdem dieser seine Staatsminister und Staatssekretäre berufen hat, müssen die Vorschläge die Zustimmung des Landtags finden, ebenso wie die Zahl und Zuständigkeiten der Ministerien.

So wird bayerische Politik gemacht

Ist die Regierungsbildung abgeschlossen, kehrt im Landtag der Alltag ein: Ausschüsse bereiten Gesetzesvorhaben für die Verabschiedung im Plenum (lat. für die Versammlung aller Parlamentsmitglieder) vor, wählen die Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz. Auch für Bürgeranliegen ist der Landtag zuständig: Sie können kostenfrei Eingaben und Beschwerden – so genannte Petitionen - einreichen, die dann innerhalb des zuständigen Ausschusses bearbeitet werden.

Der Vorsitzende des Hohen Hauses

Neben dem Ministerpräsidenten gibt es auch einen Landtagspräsidenten. Im Gegensatz zu Ersterem stellt der – ebenfalls vom Landtag gewählte – Landtagspräsident die repräsentative Spitze des Hohen Hauses dar. Er leitet die Vollversammlungen, repräsentiert, hat die Dienstaufsicht über das Landtagsamt (die Verwaltung des Parlaments) und über den Landesbeauftragten für Datenschutz. Derzeit bekleidet Alois Glück (CSU) dieses Amt.

Was macht eigentlich der Bezirkstag?

Parallel zur Landtagswahl entscheiden die Wahlberechtigten am 28. September auch über die Zusammensetzung der sieben Bezirkstage: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Bezirkstage stehen auf dritter kommunaler Ebene, also über Gemeinden und Landkreisen/kreisfreien Städten. Sie springen ein, wenn Gemeinden und Landkreise nicht zuständig sind, oder deren Leistungsvermögen überstiegen wird. Sie schaffen und erhalten öffentliche Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung. Darunter fallen Bezirkskrankenhäuser, Altenheim- oder Pflegeplätze für finanziell Bedürftige, Werkstätten/Wohnheime für Behinderte und verschiedene Bildungseinrichtungen ebenso wie der Bezirksjugendring.

Teil 2: Mit welchen politischen Themen die Parteien punkten wollen

Teil 3: Ist das bayerische Wahlsystem gerechter?

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Artikel vom 11.09.2008
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