Neubau der Hochbrücke Freimann »Tatzlwurm«

Freimann · Planfeststellungsverfahren

Freimann · Planfeststellungsverfahren für A 9 Nürnberg – München, Neubau der Hochbrücke Freimann (»Tatzlwurm«). Das 580 Meter lange Bauwerk, Baujahr 1960, weist umfangreiche Schäden am Brückenüberbau auf, so dass eine dauerhafte Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Das Bauwerk ist schon heute einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von rund 110.000 Kfz/24 Stunden ausgesetzt.

Da die A 9 als Bundesfernstraße überwiegend für den überregionalen Verkehr bestimmt ist und ihr regional die Bedeutung als Hauptverbindung zwischen der Landeshauptstadt München und dem Flughafen München sowie zum Fußballstadion Fröttmaning zukommt, ist ihre Gebrauchstauglichkeit unabdingbare Voraussetzung für die Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Angesichts der sich abzeichnenden allgemeinen Verkehrsentwicklung und insbesondere der Entwicklung im Münchner Norden (Terminal II am Flughafen, Stadion Fröttmaning, Wohn- und Gewerbenutzung) werden die Verkehrsbelastung und die dabei auftretenden Verkehrsspitzen weiter stark zunehmen.

Diese Belastungen können von der Hochbrücke Freimann im momentanen Zustand und Verkehrsflächenangebot nicht mehr sicher und leicht abgewickelt werden. Überprüfungen haben ergeben, dass die Erneuerung des Bauwerks gegenüber einer Gesamtinstandsetzung die wirtschaftlich günstigste Lösung darstellt. Das Bauwerk soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Die der Planfeststellung zugrunde liegende Planung umfasst den Abbruch und Neubau der Hochbrücke Freimann mit den erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Umleitung des Verkehrs während der Bauzeit (inklusive deren Rückbau zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) sowie den Umbau der Rampe Ost der Anschlussstelle München-Freimann, hierbei insbesondere die Umgestaltung des Anschlusses der Rampe an die Heidemannstraße. Darüber hinaus wird der aktive Lärmschutz, der durch den sechsstreifigen Ausbau der A 9 nördlich des Bauwerkes erforderlich wurde, auf dem Bauwerk vervollständigt. Zum Schutz von Natur und Landschaft werden die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen. Die Autobahndirektion Südbayern hat für die Maßnahme bei der Regierung von Oberbayern nach den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes die Planfeststellung beantragt.

Die Regierung von Oberbayern ist Planfeststellungsbehörde und führt das Anhörungsverfahren durch. Sie hat die Landeshauptstadt München um öffentliche Auslegung des Plans und um Stellungnahme gebeten. Die Planfeststellungsunterlagen (Pläne und Erläuterungen) können bis Donnerstag, 5. Januar, Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr (außer am Feiertag, 26. Dezember), im Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, Auslegungsraum im 1. Obergeschoss, eingesehen werden. Der Auslegungsraum kann auch barrierefrei über die Betriebszufahrt Oberanger (rückwärtiger Eingang und Lift) erreicht werden. Die Einwendungsfrist läuft am 19. Januar 2006 ab.

Näheres zum Anhörungsverfahren kann der formellen Bekanntmachung entnommen werden.

Die Stadtverwaltung hat bereits unter Federführung des Planungsreferates die Detailüberprüfung eingeleitet. Auch der Bezirksausschuss des hauptbetroffenen Stadtbezirkes 12 (Schwabing-Freimann) wird angehört. Bevor die städtische Stellungnahme abgegeben wird, soll gegebenenfalls im Januar 2006 der Stadtrat mit der vorliegenden Planung und den Überprüfungs- und Anhörungsergebnissen befasst werden. Mit einem Baubeginn ist – bei Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzung – voraussichtlich im Frühjahr 2007 zu rechnen. Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen während der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 wird mit dem Bau auf jeden Fall erst im Zeitraum nach diesem Ereignis begonnen. Die Bauzeit wird voraussichtlich drei Jahre betragen.

Artikel vom 14.12.2005
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